Geschäftsbedingungen

AVELOI BUILDINGS – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE ODER DEN VERKAUF VON AUSRÜSTUNG UND DIENSTLEISTUNGEN

Version 7 14.05.18

1) BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

a) „Assoziierte Unternehmen“ bezeichnet jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft und ihre Tochtergesellschaften.

b) „Gebühren“ bezeichnet unsere Gebühren von Zeit zu Zeit für die Anmietung von Ausrüstung, die Erbringung von Dienstleistungen und/oder den Verkauf von Produkten an Sie, wie in diesem Vertrag festgelegt.

c) „Vertrag“ bedeutet das Dokument oder die Dokumente, die diese Bedingungen und die anderen Bedingungen und Einzelheiten enthalten, die den Miet- oder Kaufvertrag zwischen uns und Ihnen bilden.

d) „Kaution“ bedeutet jede Vorauszahlung, die von uns in Bezug auf Miete, Verkauf, Umbau oder Transport von Ausrüstung verlangt wird und von uns als Sicherheit gehalten wird.

e) „Ausrüstung“ umfasst alle Klassen von vorgefertigten und transportablen Gebäuden, aufstellbaren Konstruktionen, Zubehör und Hilfsausrüstung, die von uns an Sie geliefert werden.

f) „Höhere Gewalt“ bedeutet jedes Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle einer Partei entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Überschwemmung, Feuer, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Aufruhr, böswillige Beschädigung, Explosion, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, widrige Wetterbedingungen, Mangel an Beförderungs- oder Versandeinrichtungen und andere ähnliche Ereignisse.

g) „Mietdauer“ bezeichnet den Zeitraum ab und einschließlich des Datums, an dem die Ausrüstung an Sie geliefert oder von Ihnen abgeholt wird, bis zu dem Datum, an dem die Ausrüstung an uns zurückgegeben wird oder die Miete anderweitig von den Parteien beendet wird.

h) „Haftung“ bezeichnet die Haftung für alle Schäden, Ansprüche, Verfahren, Klagen, Schiedssprüche, Ausgaben, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechtskosten und Auslagen) und alle anderen Verluste oder Verbindlichkeiten.

i) „Mindestmietdauer“ bezeichnet die Mindestmietdauer, die dem Zeitraum von 8 Wochen ab Beginn der Mietdauer oder einem anderen im Vertrag festgelegten Zeitraum entspricht.

j) „Produkte“ bezeichnet die von uns an Sie verkauften Produkte.

k) „Bestellung“ bezeichnet die Bestellung, die die Einzelheiten des Vertrags enthält, unabhängig davon, ob diese Bestellung mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online auf unserer Website erfolgt.

l) „Verbundener Vertrag“ bezeichnet jeden anderen Vertrag als diesen Vertrag zwischen Ihnen (oder Ihren Verbundenen Unternehmen) und uns (oder unseren Verbundenen Unternehmen).

m) „Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen und/oder Arbeiten (falls vorhanden), die von uns für Sie auszuführen sind, sei es in Verbindung mit der Anmietung von Ausrüstung (einschließlich Lieferung und/oder Abholung)

n) „wir/uns/unser“ bedeutet Ebonkie Portables Limited oder jede Person(en), die die Ausrüstung in ihrem Namen vermietet, einschließlich aller Rechtsnachfolger oder Tochtergesellschaften.

o) „Sie“ bezeichnet die Person, Firma, Gesellschaft oder andere Organisation, die die Ausrüstung mietet, die Dienste nutzt und/oder die Produkte kauft.

p) Die angezeigten Überschriften dienen nur als Referenz und ändern oder beeinflussen in keiner Weise die Auslegung dieser Bedingungen.

2) VERTRAGSGRUNDLAGE

a) Wir werden Ihnen die Produkte liefern, die Ausrüstung mieten und/oder die Dienstleistungen erbringen, und Sie werden die Gebühren bezahlen.

b) Diese Bedingungen berühren nicht Ihre gesetzlichen Rechte, wenn Sie eine Person sind, die als Verbraucher handelt, nicht für geschäftliche Zwecke. Jeder Abschnitt, der ansonsten Ihre Rechte als Verbraucher ausschließen oder einschränken würde, hat in diesem Umfang keine Kraft oder Wirkung.

c) Diese Bedingungen sind die einzigen Bedingungen, unter denen die Anmietung von Ausrüstung, die Erbringung von Dienstleistungen und der Verkauf von Produkten stattfinden. Alle anderen Geschäftsbedingungen und sonstigen Zusicherungen sind aus den Verträgen zwischen Ihnen und uns ausgeschlossen, einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die Sie möglicherweise unter einem Vertrag anwenden, und diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang.

d) Unsere Mitarbeiter oder Vertreter sind nicht berechtigt, Zusicherungen in Bezug auf die Ausrüstung und/oder Produkte abzugeben, es sei denn, dies wurde von einem Direktor schriftlich bestätigt und Ratschläge oder Empfehlungen von uns an Sie bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Ausrüstung und/oder der Produkte erteilt. oder Produkte, die nicht schriftlich von einem Direktor bestätigt werden, vollständig auf Ihr eigenes Risiko verfolgt oder bearbeitet werden.

e) Wir behalten uns das Recht vor, Ausrüstung und/oder Produkte bereitzustellen, die den von Ihnen bestellten ähnlich oder vergleichbar sind. Alle Fotos, Zeichnungen und Spezifikationen, die auf unserer Website gezeigt oder per E-Mail, Fax oder Post bereitgestellt werden, sind nur Beispiele. Es liegt in Ihrer Verantwortung, mit uns schriftlich zu prüfen und zu bestätigen, ob genaue Anforderungen erfüllt werden müssen.

f) Diese Bedingungen gelten für alle von Ihnen getätigten Nachbestellungen, sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen.

g) Alle Geräte werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Lieferung angeboten. Wir haften nicht für Verluste, die Ihnen dadurch entstehen, dass die Ausrüstung nicht zum Mieten oder Kaufen verfügbar ist.

h) Der Vertrag gilt als an unserem Hauptsitz in 183 Gorseway, Romford, England, RM7 0SA geschlossen.

i) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und der Vertrag ist für uns nicht bindend, es sei denn, wir nehmen Ihre Bestellung schriftlich (einschließlich per E-Mail) an, indem wir Ihnen eine „schriftliche Auftragsbestätigung“ zur Bestätigung der Bestellung zusenden.

3) GEBÜHREN UND ZAHLUNG

a) Die Höhe aller Kautionen und Gebühren sind im Vertrag aufgeführt und basieren auf unserer jeweils aktuellen Preisliste.

b) Wenn eine Anzahlung oder Pro-Forma-Zahlung erforderlich ist, muss diese gezahlt werden, bevor Sie die Ausrüstung, Produkte oder Dienstleistungen erhalten.

c) Bei Mietverträgen zahlen Sie die Gebühren für die Mietdauer.

d) Wir behalten uns das Recht vor, zusätzlich zu den Gebühren (zu unseren jeweils aktuellen Preisen) den Preis für alle gelieferten Dienstleistungen oder Produkte oder die uns entstandenen Kosten, die zusätzlich zur Vertragsspezifikation anfallen, in Rechnung zu stellen. Obwohl wir uns bemühen werden, Sie im Voraus zu beraten, wird davon ausgegangen, dass Sie alle Ergänzungen genehmigt haben, die wir für angemessen und Ihren Interessen entsprechend erachten.

e) Alle Gebühren verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, die gemäß der geltenden niederländischen Gesetzgebung berechnet wird.

f) Unsere Preise gelten ab Werk, etwaige weitere Verpackungs-, Verlade- und Rollgelder sind dementsprechend zusätzlich zu zahlen. Es steht uns frei, die angebotenen Preise (unabhängig davon, ob sie akzeptiert wurden oder nicht) zu erhöhen, um Schwankungen bei den Material-, Herstellungs- und Transportkosten für uns auszugleichen, wenn zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum des Vertragsabschlusses Schwankungen dieser Kosten auftreten

g) Von den Mietgebühren für einen Zeitraum, in dem Sie die Ausrüstung aus welchen Gründen auch immer nicht verwenden, ist keine Zulage oder Absetzung zulässig.

h) Wir behalten uns das Recht vor, die Mietgebühren während der Vertragslaufzeit zu ändern, indem wir Sie jederzeit nach Ablauf der Mindestmietdauer schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen benachrichtigen.

i) Wenn kein Kreditkonto gewährt wurde, erfolgt die Zahlung der Gebühren mit Ihrer Bestellung der Ausrüstung oder Dienstleistungen oder dem Kauf der Produkte. Andernfalls erfolgt die Zahlung aller Gebühren oder sonstiger gemäß diesem Vertrag fälliger Beträge in voller Höhe und frei verfügbarer Mittel innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum.

j) Wenn Sie am Fälligkeitstag keine Zahlung leisten, können wir Ihnen, unbeschadet anderer Rechte, die wir aus diesem Vertrag oder anderweitig haben, Folgendes in Rechnung stellen:

ich. Zinsen (sowohl vor als auch nach dem Urteil) auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England oder, falls höher und anwendbar, in Übereinstimmung mit der verspäteten Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) Gesetz 1998 in der geänderten Fassung; und

ii. Gebühren und Kosten, die uns bei der Beitreibung des ausstehenden Geldes oder der ausstehenden Ausrüstung angemessenerweise entstehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Gebühren von Inkassobüros sowie Anwaltskosten und Auslagen.

k) Sie zahlen alle uns gemäß diesem Vertrag geschuldeten Beträge ohne Aufrechnung, Abzug, Gegenforderung und/oder sonstige Einbehaltung von Geldern.

l) Wir können Ihnen ein angemessenes Kreditlimit setzen. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag über die Anmietung von Ausrüstung und/oder die Erbringung von Dienstleistungen zu kündigen oder auszusetzen, wenn die Fortsetzung des Vertrages dazu führen würde, dass Sie Ihr Kreditlimit überschreiten oder wenn Sie das Kreditlimit bereits überschritten haben.

4) RISIKO, EIGENTUM UND VERSICHERUNG

a) Das Risiko in Bezug auf die Ausrüstung und/oder Produkte geht sofort nach Lieferung an Sie oder Abholung durch Sie auf Sie über.

b) Das Risiko der Ausrüstung verbleibt bei Ihnen, bis die Ausrüstung wieder in unserem Besitz ist. Vorbehaltlich der anderen Bedingungen dieses Vertrages sind Sie für alle Schäden oder Verluste an der Ausrüstung verantwortlich.

c) Das Eigentum an der Ausrüstung verbleibt jederzeit bei uns. Sie haben kein Recht, Titel oder Interesse an der Ausrüstung, außer dass sie an Sie vermietet ist, und Sie dürfen sie nicht verkaufen, abtreten, verpfänden, belasten, sichern, mieten, zurückhalten, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, darüber verfügen oder damit handeln Eigentum an der Ausrüstung in irgendeiner Weise.

d) Das Eigentum an allen Produkten verbleibt bei uns, bis alle von Ihnen (oder einem Ihrer Verbundenen Unternehmen) im Rahmen des Vertrags oder eines Verbundenen Vertrags zu zahlenden Beträge vollständig und frei verfügbar sind.

e) Bis das Eigentum an den Produkten auf Sie übergeht, müssen Sie:

ich. die Produkte treuhänderisch als unser Verwahrer verwahren;

ii. die Produkte getrennt von allen anderen Waren zu lagern, so dass sie leicht als unser Eigentum erkennbar sind;

iii. keine Erkennungszeichen auf den Produkten oder ihrer Verpackung entfernen, unkenntlich machen oder verdecken;

iv. die Produkte zu warten und zu ihrem vollen Wert versichert zu halten;

v. Benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn Sie einem der in Abschnitt 11b aufgeführten Ereignisse ausgesetzt sind, aber Sie dürfen die Produkte im normalen Geschäftsverlauf weiterverkaufen oder wiederverwenden.

f) Wenn Sie einem der in Abschnitt 11b aufgeführten Ereignisse ausgesetzt werden, bevor das Eigentum an den Produkten auf Sie übergeht, oder wir vernünftigerweise glauben, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und Sie entsprechend benachrichtigen, sofern dies bei den Produkten nicht der Fall ist weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, und ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die wir möglicherweise haben, können wir jederzeit von Ihnen verlangen, die Produkte zu liefern und, wenn Sie dies nicht unverzüglich tun, eines Ihrer Produkte einzugeben Räumlichkeiten oder von Dritten, wo die Produkte gelagert werden, um sie wiederzugewinnen.

g) Wenn das Eigentum an den Produkten nicht übergegangen ist, können wir ungeachtet des § 49 Sale of Goods Acts 1979 trotzdem eine Klage gegen Sie wegen des Kaufpreises und aller anderen von Ihnen in Bezug auf die Waren geschuldeten Gelder aufrechterhalten.

h) Sie müssen die Ausrüstung und ihr Zubehör während der Mietdauer umfassend zum vollen Wiederbeschaffungswert gegen alle normalen Risiken einschließlich Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Unfall oder andere Ursachen versichern und sicherstellen, dass unser Interesse an der Ausrüstung gewahrt bleibt ist auf der Versicherungspolice vermerkt. Sie ernennen uns hiermit unwiderruflich zu Ihren alleinigen Vertretern und den einzigen Personen, die alle im Rahmen einer solchen Versicherung zu zahlenden Gelder erhalten und mit den Versicherern über die zu zahlenden Beträge verhandeln, vereinbaren oder einen Kompromiss eingehen. Das zu zahlende Versicherungsgeld wird wie folgt verwendet:

ich. Wenn die Ausrüstung beschädigt ist und nach Ansicht der Versicherer wirtschaftlich repariert werden kann, um den Schaden zu ersetzen.

ii. in jedem Fall nach unserer Wahl entweder durch Ersatz durch andere ähnliche Geräte (auf einer Neu-für-Alt-Basis), für die der Vertrag dann gilt, oder durch Entschädigung für alle Verluste, die uns infolge des Verlusts oder Schadens entstehen, einschließlich etwaiger Überschüsse gezahlt und etwaige Mängel von Ihnen ausgeglichen werden.

i) Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre eigenen Inhalte zu versichern, die sich in der Ausrüstung befinden.

j) Wenn wir Waren oder anderes Eigentum (einschließlich Produkte, die von uns geliefert werden sollen, oder Waren, die für den Einbau in oder die Verwendung in Produkten oder in Dienstleistungen bestimmt sind), die Ihnen oder einem Dritten gehören, lagern, transportieren oder bearbeiten, tun wir dies (und sie verpackt und transportiert werden) auf Ihr alleiniges Risiko und (außer wie in diesen Bedingungen vorgesehen) haften wir Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für Verlust, Verschlechterung oder Beschädigung solcher Waren oder sonstigen Eigentums, gleich aus welchem ​​Grund und ob durch Fahrlässigkeit oder Andernfalls.

k) In Fällen, in denen wir einen Beförderungsvertrag abschließen und/oder eine Transportversicherung für Waren arrangieren, gelten wir als Ihr Vertreter und die Unterabschnitte (2) und (3) des Abschnitts 32 des Warenkaufgesetzes von 1979 gelten nicht anwenden.

5) LIEFERUNG, ABHOLUNG UND DIENSTLEISTUNGEN

a) Lieferzeiten werden als Schätzungen angegeben und die Zeit ist nicht wesentlich. Obwohl wir versuchen werden, Ihre Liefer- oder Fertigstellungsanforderungen zu erfüllen, sind wir nicht verpflichtet, Produkte oder Ausrüstung oder Dienstleistungen bis zu einem bestimmten Datum zu liefern.
b) Wir sind nicht haftbar für jegliche Haftung oder andere Verluste oder Kosten, die sich aus einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung aufgrund eines Unfalls oder einer Panne während des Ladens, Entladens oder Transports der Ausrüstung oder Produkte ergeben.

c) Für alle Lieferungen und Abholungen berechnen wir unsere Standard-Liefer- und Abholgebühr.

d) Sie sind für das Entladen und Wiederladen der Ausrüstung oder Produkte vor Ort verantwortlich, und jeder von uns bereitgestellte Fahrer gilt als unter Ihrer Kontrolle, und Sie sind für alle verursachten Schäden verantwortlich.

e) Wenn wir Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anmietung von Ausrüstung erbringen, liegen die Personen, die die Dienstleistungen erbringen, in Ihrer Verantwortung. Sie sind allein verantwortlich für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass diese Personen Ihren Anweisungen folgen, es sei denn, die Personen, die die Dienstleistungen erbringen, sind fahrlässig.

f) Sie werden unseren Mitarbeitern, Subunternehmern und/oder Vertretern (einschließlich Hilfsfahrzeugen) ausreichenden Zugang zu und von dem betreffenden Standort ermöglichen und/oder verschaffen und ausreichend Laderaum, Einrichtungen, Ausrüstung und Zugang zu Energieversorgung und Versorgungseinrichtungen beschaffen ihnen die Erbringung der Dienstleistungen zu gestatten, einschließlich der Bereitstellung aller Anlagen, Energie und Arbeitskräfte, die zum Laden oder Entladen der Produkte oder Ausrüstung erforderlich sind. Sie stellen sicher, dass der Standort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden sollen, geräumt und vorbereitet wird, bevor die Dienstleistungen beginnen sollen.

g) Sie müssen einen geeigneten Zugangsweg für die Lieferung und Abholung der Produkte oder Ausrüstung mit uneingeschränktem Zugang und Zugang für alle Hilfsfahrzeuge und Personal bereitstellen und geeignete Fundamente oder Gleise an einer geeigneten Stelle zum Be- und Entladen und für die Ausrüstung bereitstellen ruh dich aus. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die Bodenbedingungen für alle Begleitfahrzeuge sicher und angemessen sind, und die notwendige Ausrüstung zur Durchführung dieses Vorgangs bereitzustellen. Allfällige Kosten für die Bergung unserer Fahrzeuge tragen Sie, falls dies erforderlich werden sollte. Sie erhalten auch alle Ausnahmegenehmigungen der „Roten Route“, die für die Lieferung der Produkte oder Ausrüstung erforderlich sind. Wir berechnen alle Kosten, die während der Lieferung entstehen, einschließlich Mautgebühren und Parkgebühren/Bußgelder.

h) Sie zahlen für alle Hebe- oder Spezialgeräte, die für die Aufstellung der Ausrüstung erforderlich sind.

i) Wenn die Lieferung von Geräten oder Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen verzögert, verschoben oder storniert wird, weil Sie die Annahme der Lieferung verweigern oder Ihren Verpflichtungen gemäß dieser Klausel nicht nachkommen, außer aufgrund höherer Gewalt, Sie wird verrechnet für:

ich. Lieferkosten, als ob die Ausrüstung oder Produkte erfolgreich geliefert worden wären, zusammen mit allen anfallenden nachträglichen Lieferkosten;

ii. Gebühren für die Miete der Ausrüstung, als ob der Mietzeitraum zum Zeitpunkt des Lieferversuchs begonnen hätte;

iii. Lagerungskosten; und

iv. Alle sonstigen Kosten und Aufwendungen, die uns durch die Verzögerung, Verschiebung oder Annullierung der Lieferung entstehen.

j) Wir übernehmen keine Haftung für Kosten, die Ihnen aufgrund einer Verzögerung oder Stornierung einer Lieferung oder Abholung aufgrund höherer Gewalt entstehen, und behalten uns das Recht vor, Ihnen alle Kosten in Rechnung zu stellen, die durch eine solche Verzögerung oder Stornierung entstehen.

k) Das Anschließen und Trennen von Hauptdiensten vor Ort liegt in Ihrer Verantwortung.

l) Teillieferungen (vertragsgemäß oder begründet vom Vertrag abweichend) gelten als getrennte Verträge.

m) Sie versichern alle unsere Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter und/oder Subunternehmer, während sie sich auf Ihrem Gelände/Eigentum befinden, gegen alle fahrlässigen Handlungen.

n) Wenn wir in Ihrem Werk oder an einem anderen Ort Arbeiten ausführen oder Arbeitskräfte bereitstellen (die wir untervergeben können), müssen Sie uns von jeglicher Haftung freistellen, die sich direkt oder indirekt aus Mängeln oder Ungeeignetheit des Werks oder Standorts oder der Ausrüstung oder Anlage ergibt ( andere als die von uns bereitgestellten) oder aus Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten Ihrerseits oder der Ihrer Mitarbeiter oder eines anderen Dritten (außer unseren eigenen Mitarbeitern) und aus welchen Gründen auch immer.

o) Sie müssen uns alle gefährlichen Gegenstände mitteilen, die Sie von uns transportieren lassen. Wir sind nicht verpflichtet, solche Gegenstände zu transportieren. Übernehmen wir den Transport solcher Gegenstände, so sind diese gemäß den gesetzlichen Vorschriften für die Beförderung im Straßenverkehr zu klassifizieren, zu verpacken, zu kennzeichnen, zu kennzeichnen und zu dokumentieren.

p) Wir und alle von uns beauftragten Spediteure können die Dienste jedes anderen Spediteurs zum Zweck der Vertragserfüllung ganz oder teilweise in Anspruch nehmen, und der Name jedes anderen solchen Spediteurs wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

6) HÖHERE GEWALT

a) Wir können den Vertrag ganz oder teilweise aussetzen oder kündigen, wenn wir aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert oder gehindert werden oder die Erfüllung dieser Verpflichtungen in erheblichem Maße erschwert wird.

b) Wenn wir von unserem Aussetzungsrecht Gebrauch machen, können Sie innerhalb von 7 Tagen alle verbleibenden Teile des Vertrags unter der Bedingung kündigen, dass Sie die bis dahin entstandenen Kosten und angemessene Gebühren bezahlen.

c) Wir haften nicht für eine solche Aussetzung; und bei einer solchen Stornierung, sei es durch uns oder Sie, ist unsere Haftung (falls zutreffend) auf die Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Gebühren abzüglich unserer angemessenen Gebühren und aller uns bereits entstandenen Kosten beschränkt.

7) BESCHÄDIGUNG ODER VERLUST WÄHREND DER LIEFERUNG

a) Im Falle der Nichtlieferung, Beschädigung oder Verschlechterung von Produkten oder Geräten während des Transports innerhalb des Vereinigten Königreichs müssen Sie uns schriftlich benachrichtigen:

ich. bei Nichtlieferung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Versandmitteilung; und

ii. bei Beschädigung oder Verschlechterung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt; oder

iii. In jedem Fall, wenn früher, wenn Sie Kenntnis von der Nichtlieferung, Beschädigung oder Verschlechterung erlangen oder vernünftigerweise hätten erlangen können, oder innerhalb eines Zeitraums, den der Spediteur als Bedingung für seine Haftung benötigt.

b) Alle Ansprüche im Zusammenhang mit Nichtlieferung, Verschlechterung oder Beschädigung von Produkten oder Ausrüstung, ob auf dem Transportweg oder anderweitig, die uns nicht innerhalb der entsprechenden oben festgelegten Frist (oder in jedem anderen Fall innerhalb von 30 Tagen nach der Beschädigung) schriftlich mitgeteilt wurden oder sonstiger Schaden, der Gegenstand des Anspruchs bei angemessener Untersuchung oder Untersuchung als Ganzes oder in Teilen offensichtlich oder feststellbar wird), gilt als erlassen.

c) Der Erhalt, die Anerkennung und die Untersuchung eines Anspruchs durch uns bedeutet nicht, dass wir in Bezug auf den Anspruch haftbar gemacht werden.

8) PFLEGE UND WARTUNG DER AUSRÜSTUNG

a) Die Ausrüstung gilt als in gutem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Vertrag, es sei denn, wir erhalten eine Benachrichtigung von Ihnen innerhalb von drei Tagen nach Lieferung der Ausrüstung an den Standort.

b) Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Ausrüstung für den Zweck geeignet ist, für den Sie sie benötigen.

c) Sie dürfen keine Etiketten oder Kennzeichnungen verunstalten oder entfernen und/oder die Ausrüstung, ihre Arbeitsmechanismen oder andere Teile davon beeinträchtigen. Sie dürfen zu keiner Zeit unseren Namen oder eine unserer Marken ändern oder unkenntlich machen oder ihnen andere Marken gegenüberstellen, die Verwirrung stiften könnten, oder sie oder Marken verwenden, die Verwirrung stiften könnten, entweder auf oder in Verbindung mit Dienstleistungen oder Waren außer unsere Waren in der von uns gelieferten Form oder als oder als Teil eines Namens oder Handelsstils.

d) Sie müssen die Ausrüstung angemessen pflegen und ordnungsgemäß warten und sie nur für den vorgesehenen Zweck auf sichere und korrekte Weise in Übereinstimmung mit allen Betriebs- und/oder Sicherheitsanweisungen, die Ihnen zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, und allen geltenden Gesetzen verwenden oder Vorschriften (einschließlich aller Vorschriften der Institution of Electrical Engineers (IEE)).

e) Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine detaillierte Risikobewertung Ihres Standorts und Ihrer Standortgebäude durchzuführen. Sie sollten eine detaillierte Brandrisikobewertung Ihres Standorts durchführen und dabei dessen Größe, Anordnung und Nähe zu Nachbargebäuden berücksichtigen. Daraus sollten Sie einen Standortsicherheitsplan entwickeln, der eine Brandrisikobewertung für alle temporären Gebäude enthält. Büro- und Sozialgebäude auf der Baustelle sollten von allen im Bau befindlichen Gebäuden durch eine klare Brandschneise von mindestens sechs Metern getrennt sein – vorzugsweise mehr. Diese Brandschneise sollte jederzeit von brennbaren Materialien freigehalten werden.

f) Sie müssen die Ausrüstung regelmäßig inspizieren und uns unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden über Ausfälle, Verluste und/oder Schäden an der Ausrüstung informieren. Sie müssen uns auch unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden über jeden Unfall mit Todesfolge, Personenschaden oder Sachschaden informieren.

g) Sie müssen angemessene und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Ausrüstung vor Diebstahl, Beschädigung und/oder anderen Risiken zu schützen.

h) Sie müssen uns jede Änderung Ihrer Adresse mitteilen und auf unsere Anfrage Angaben zum Standort der Ausrüstung machen.

i) Sie müssen uns, unseren Mitarbeitern, Bediensteten, Vertretern und/oder Subunternehmern jederzeit angemessenen Zugang zu den Geräten gewähren, um dieselben Geräte zu inspizieren, zu testen, einzustellen, zu reparieren oder zu ersetzen, einschließlich des Zugangs zu jeglichem Eigentum, wo dies der Fall ist Ausrüstung liegt.

j) Sie müssen die Ausrüstung jederzeit in Ihrem Besitz und unter Ihrer Kontrolle halten. Mit Ausnahme von Geräten, die auf einem Fahrgestell mit Rädern montiert sind, dürfen Sie die Geräte ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht von dem Standort entfernen, an den sie geliefert oder versandt wurden.

k) Sie sind verantwortlich für die Durchführung und die Kosten aller Tests, Untersuchungen und/oder Kontrollen in Bezug auf die Ausrüstung, die durch Gesetze, bewährte Verfahren und/oder Betriebsanweisungen erforderlich sind, es sei denn, wir haben zugestimmt, diese bereitzustellen Bestandteil aller Dienste.

l) Wir führen auf eigene Kosten alle routinemäßigen Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Ausrüstung während der Mietzeit durch (aber Sie stimmen zu, dass Sie für die Anwendung aller Schmieröle und anderer Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, verantwortlich sind) und alle Reparaturen, die aufgrund normaler Abnutzung und/oder eines inhärenten Fehlers der Ausrüstung erforderlich sind. Sie sind für die Kosten aller anderen Reparaturen und Inspektionen (z. B., aber nicht beschränkt auf Elektroarbeiten) verantwortlich, die während der Mietdauer an der Ausrüstung erforderlich sind.

m) Sie dürfen die Ausrüstung nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung reparieren oder versuchen zu reparieren.

n) Sie dürfen nichts tun oder unterlassen, was eine Versicherungspolice in Bezug auf die Ausrüstung ungültig macht oder als ungültig erachtet werden könnte.

o) Sie dürfen beschädigte Geräte nicht weiter verwenden.

p) Wenn die Ausrüstung Kraftstoff, Öl und/oder Strom benötigt, stellen Sie sicher, dass der richtige Typ und/oder die richtige Spannung verwendet wird und dass die Ausrüstung gegebenenfalls von einer qualifizierten und kompetenten Person ordnungsgemäß installiert wird.

q) Sie müssen die Ausrüstung in gutem Betriebszustand und Zustand (normale Abnutzung ausgenommen) in einem sauberen Zustand und frei von gefährlichen Abfällen zusammen mit allen Lizenzen, Registrierungen und anderen Dokumenten in Bezug auf die Ausrüstung zurückgeben.

r) Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Kalibrierung des Geräts vor jedem Gebrauch zu überprüfen. Die endgültige Bestimmung der Eignung der Ausrüstung für Ihre spezifische Verwendung liegt in Ihrer Verantwortung, und Sie übernehmen diesbezüglich alle Risiken und Haftungen.

s) Sie entschädigen uns für alle Kosten, Verluste (einschließlich Gebührenverlust) und/oder Schäden, die uns durch einen Ausfall der Ausrüstung aufgrund Ihrer Fahrlässigkeit, Fehlleitung und/oder Missbrauchs der Ausrüstung entstehen.

9) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DER AUSRÜSTUNG

a) Wenn die Ausrüstung in beschädigtem, unsauberem und/oder defektem Zustand zurückgesendet wird (außer aufgrund normaler Abnutzung und/oder eines inhärenten Fehlers der Ausrüstung), sind Sie verpflichtet, uns die Kosten für Reparaturen und/oder oder Reinigung, die erforderlich ist, um die Ausrüstung wieder in einen für die Wiedervermietung geeigneten Zustand zu versetzen.

b) Sie müssen uns vor der Abholung alle Schlüssel für die Ausrüstung übergeben und alle Möbel oder Materialien innerhalb der Ausrüstung vor der Abholung ordnungsgemäß sichern. Wir haften nicht für Schäden, die an der Ausrüstung oder dem Inhalt der Ausrüstung (unabhängig davon, ob sie uns oder Ihnen gehören) durch ungesicherte Möbel oder Materialien verursacht werden.

c) Wenn die Ausrüstung während der Mietdauer verloren geht, irreparabel beschädigt oder gestohlen wird:

I. Sie zahlen uns unsere Kosten, die uns bei der Verfolgung oder Wiederbeschaffung verlorener oder gestohlener Geräte entstehen können;

II. Wenn die Ausrüstung nicht innerhalb von 14 Tagen wiederhergestellt wird, zahlen Sie uns die Wiederbeschaffungskosten der Ausrüstung (auf einer Neu-für-Alt-Basis).

III. Der Mietzeitraum wird fortgesetzt, bis die Ausrüstung zurückerlangt ist oder Sie die Wiederbeschaffungskosten für die Ausrüstung bezahlen, und Sie zahlen die vollen Gebühren, die für diese Ausrüstung für diesen Zeitraum angefallen wären. Wenn Sie die Wiederbeschaffungskosten für das Gerät bezahlen, können wir Ihnen (nach unserem Ermessen) ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen oder die Mietdauer beenden.

d) Wir werden Sie innerhalb von 4 Wochen nach Rückgabe der Ausrüstung über alle an der Ausrüstung festgestellten Schäden oder fehlende kostenpflichtige Artikel informieren. Wenn Sie den Schaden oder Mangel bestreiten, haben Sie 5 Werktage Zeit, um darauf zu reagieren.

e) Sie entschädigen uns für alle Kosten, die uns durch die Beauftragung eines Fachunternehmens für die Entfernung und Entsorgung von Abfällen entstehen, einschließlich zusätzlicher Kosten, die durch nicht identifizierbare/gefährliche Abfälle entstehen, die in der Ausrüstung zurückgegeben werden.

10) SPEZIFIKATIONEN

a) Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die von Ihnen bestellten Produkte, Ausrüstungen und Dienstleistungen für den von Ihnen gewünschten Zweck geeignet sind.

b) Alle von uns im Zusammenhang mit unseren Produkten, Ausrüstungen oder Dienstleistungen herausgegebenen Spezifikationen, Formulierungen, Daten, Literatur und Erklärungen zu Abmessungen, Eignung, Leistung oder Sonstigem sowie Beschreibungen und Muster werden nach Treu und Glauben angeboten, sind aber dazu bestimmt sind nur annähernd, werden nicht garantiert und gelten nicht als Zusicherungen.

c) Gemäß unserer Politik der kontinuierlichen Verbesserung behalten wir uns das Recht vor, ohne Vorankündigung solche Änderungen an Materialien, Abmessungen und Design vorzunehmen, die wir unter allen Umständen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche für angemessen oder wünschenswert halten.

d) Alle geistigen Eigentumsrechte an unseren Entwürfen, Datenblättern, Verpackungen und Literatur bleiben jederzeit unser Eigentum. Wir gewähren Ihnen eine nicht exklusive Lizenz in dem Umfang, der unbedingt erforderlich ist, um die von uns gelieferten Produkte, Ausrüstungen und Dienstleistungen angemessen zu nutzen. Diese Lizenz endet mit der Beendigung dieses Vertrages.

e) Wenn wir Produkte, Ausrüstung oder Dienstleistungen für Sie nach Ihren speziellen Anforderungen oder für Ihren speziellen Zweck liefern (unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise in unsere eigenen Spezifikationen aufgenommen wurden), müssen Sie alle erforderlichen Spezifikationen in angemessener Zeit bereitstellen, damit wir sie vervollständigen können Lieferung. Sie stellen uns vollständig von jeglicher Haftung frei, die uns infolge der Einhaltung Ihrer Anforderungen im Zusammenhang mit einem Anspruch Dritter wegen Verletzung ihres geistigen Eigentums entsteht.

11) KÜNDIGUNG DURCH KÜNDIGUNG

a) Vorbehaltlich der Ziffern 6 und 9 kann der Vertrag nur wie folgt gekündigt werden:

ich. Wir können den Vertrag jederzeit ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber kündigen, indem wir Sie schriftlich benachrichtigen, wenn eines der Versäumnisereignisse in Klausel 11(b) eintritt;

ii. Wenn Sie Ausrüstung mieten, können entweder Sie oder wir den Vertrag schriftlich kündigen, indem Sie die anderen 4 Wochen oder eine andere in diesem Vertrag festgelegte Frist einhalten, damit diese Kündigung am oder nach dem Ende der Mindestmietdauer abläuft.

b) Die Verzugsereignisse sind:

ich. Sie es versäumen, eine Zahlung gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit uns bei Fälligkeit zu leisten;

ii. Sie gegen die Vertragsbedingungen verstoßen und, wenn der Verstoß behoben werden kann, den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Aufforderung zur Behebung des Verstoßes behoben haben

iii. Sie verstoßen beharrlich gegen die Vertragsbedingungen;

iv. Sie stellen unvollständige, wesentlich ungenaue oder irreführende Tatsachen und/oder Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag bereit;

v. Sie versuchen, Geräte zu verpfänden, zu belasten oder in irgendeiner Form Sicherheiten dafür zu schaffen;

vi. Sie stellen die Geschäftstätigkeit ein oder drohen damit aufzuhören;

vii. als Einzelperson oder Personengesellschaft, gegen Sie ein Insolvenzantrag gestellt wird oder Sie mit Ihren Gläubigern eine Verbindung eingehen oder sich mit diesen einigen, eine freiwillige Einzelvereinbarung eingehen oder einer ähnlichen Klage in einer beliebigen Gerichtsbarkeit ausgesetzt sind;

VIII. wenn Sie ein Unternehmen sind, eine freiwillige oder Zwangsliquidation eingehen, einen Verwalter oder Zwangsverwalter für Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Vermögens bestellen oder mit Ihren Gläubigern eine Verbindung eingehen oder eine Vereinbarung mit diesen treffen oder eine freiwillige Unternehmensvereinbarung treffen, einen Pfändungsbeschluss gegen Sie verhängt wird, ein Zwangsvollstreckungs-, Vollstreckungs- oder sonstiges Gerichtsverfahren gegen Ihr Eigentum verhängt wird oder Sie unter einer ähnlichen Klage in einer Gerichtsbarkeit leiden;

ix. wir vernünftigerweise glauben, dass Sie auf der Grundlage Ihrer Kreditwürdigkeit nicht in der Lage sind oder sein werden, Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen; oder

x. Wir haben begründeten Anlass zu der Annahme, dass eines der in Absatz i – ix oben aufgeführten Ereignisse wahrscheinlich eintreten wird, und wir benachrichtigen Sie entsprechend.

c) Zusätzlich zu unserem Recht, den Vertrag zu kündigen, und unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsbehelfe, die uns zur Verfügung stehen, können wir im Falle eines Verzugs:

ich. die Erbringung von Dienstleistungen zurückhalten und alle laufenden Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags oder eines damit verbundenen Vertrags einstellen;

ii. einen verbundenen Vertrag kündigen;

iii. ohne vorherige Ankündigung Ihre Räumlichkeiten (oder die Räumlichkeiten Dritter mit deren Zustimmung) betreten, um die Ausrüstung wieder in Besitz zu nehmen;

iv. einen nicht gelieferten Teil des Vertrags stornieren und alle Produkte auf dem Transport stoppen; und

v. Zahlung aller Gebühren (einschließlich aller Gebühren für die volle Mindestmietdauer) und aller anderen im Rahmen dieses Vertrags oder eines damit verbundenen Vertrags ausstehenden Beträge, unabhängig davon, ob sie fällig sind oder nicht, die daraufhin fällig und zahlbar werden.

d) Produktbestellungen können nicht ohne unsere Zustimmung storniert werden. Wenn Sie Ihre Bestellung für Ausrüstung oder Dienstleistungen vor der Lieferung der Ausrüstung oder der Erbringung der Dienstleistungen stornieren, haben wir Anspruch auf Zahlung aller Vorbereitungskosten, und Ihnen werden alle Mietgebühren für die Mindestmietdauer oder für die Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Diese Klausel gilt nicht, wenn Sie ein Verbraucher sind, für den Klausel 16 gilt.

e) Bei Beendigung des Vertrages müssen Sie die Geräte auf Ihre Kosten und nach unserer Wahl an uns zurücksenden oder die Geräte zur Abholung durch uns bereitstellen.

12) SCHADENSERSATZ

a) Sie erklären sich damit einverstanden, uns von jeglicher Haftung freizustellen und schadlos zu halten, die uns aus Ihrer Anmietung, Nutzung oder Lagerung der Ausrüstung entsteht.

13) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

a) Vorbehaltlich Klausel 13e haften wir Ihnen gegenüber nicht für Verluste, die sich aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder Schadensersatz, aus Verletzung gesetzlicher Pflichten oder falscher Darstellung oder aus anderen Gründen ergeben, und unabhängig davon, ob sie fließen natürlich und direkt aus einer solchen Verletzung, Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund, oder nicht, für:

ich. Umsatzverlust,

ii. Gewinnverlust,

iii. Verlust erwarteter Einsparungen,

iv. Verlust des Firmenwerts;

v. Reputationsverlust;

vi. wirtschaftliche und/oder ähnliche Verluste;

vii. besondere Schäden, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden; oder

VIII. Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäften, Verträgen und/oder Gelegenheiten

b) Darüber hinaus und vorbehaltlich Klausel 13e haften wir nicht für:

ich. jegliche Haftung oder andere Verluste oder Kosten jeglicher Art, wenn zum Zeitpunkt unseres angeblichen Verzugs fällige Gebühren oder Gelder in Bezug auf die Ausrüstung, die Dienstleistungen und/oder die Produkte über ihr Fälligkeitsdatum hinaus ausstehen;

ii. jeder Verstoß gegen die Bestimmungen der Abschnitte 13 und 14 des Sale of Goods Act 1979;

iii. alle Verluste oder Kosten, die sich aus Schäden an Ihrem Eigentum ergeben, mit Ausnahme der Wiederbeschaffungskosten des beschädigten Eigentums;

iv. jegliche Haftung oder andere Verluste oder Kosten, die sich aus Ihrer fortgesetzten Nutzung defekter Geräte und/oder Produkte ergeben oder dazu beitragen, nachdem ein Defekt offensichtlich oder vermutet wurde oder Ihnen vernünftigerweise hätte auffallen müssen;

v. jegliche Haftung oder andere Verluste oder Kosten, die dadurch entstehen, dass die Ausrüstung aus irgendeinem Grund unbrauchbar wird; oder

vi. jede Haftung oder andere Verluste oder Ausgaben in dem Umfang, in dem Sie durch eine Versicherungspolice gegen diese Haftung gedeckt sind, und Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Versicherer auf alle Ansprüche auf Regress verzichten, die sie möglicherweise gegen uns haben.

c) Vorbehaltlich Klausel 13e unsere Gesamthaftung Ihnen gegenüber unter und/oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder einer anderen Vereinbarung, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Rückerstattung oder für eine Verletzung gesetzlicher Pflichten oder falsche Angaben oder anderweitig, ist unter allen Umständen auf 50 % der im Rahmen des Vertrags fälligen Gesamtgebühren oder auf die Summe von 1.000 £ begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist

d) Alle defekten Geräte und/oder Produkte müssen auf Ihre Kosten zur Inspektion an uns zurückgesendet werden, bevor wir für defekte Geräte und/oder Produkte haftbar gemacht werden.

e) Nichts in diesem Vertrag soll die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung, Verletzung der Abschnitte 13 und 14 des Sale of Goods Act 1979 oder der Abschnitte 8 und 9 des Sale of ausschließen oder einschränken Goods and Services Act 1982 in Fällen, in denen Sie als Verbraucher handeln, oder jede andere Art von Haftung, soweit diese Haftung nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

14) ALLGEMEINES

a) Die Anmietung jedes Ausrüstungsgegenstands im jeweiligen Mietzeitraum bildet einen eigenständigen Vertrag, der von allen anderen Verträgen in Bezug auf andere Ausrüstung getrennt ist.

b) Sie haften für die Handlungen und/oder Unterlassungen Ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Bediensteten und/oder Subunternehmer, als ob es Ihre eigenen Handlungen und/oder Unterlassungen im Rahmen dieses Vertrags wären.

c) Sie sind verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften, die von der Regierung oder lokalen Behörden erlassen wurden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Vorschriften gemäß den Fabrikgesetzen, dem Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie müssen alle Genehmigungen, Zustimmungen und Lizenzen einholen, die für die Installation und Nutzung der Geräte oder Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen von Dritten oder gemäß Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen erforderlich sind, und alle diesbezüglich auferlegten Bedingungen rechtzeitig erfüllen.

d) Der Verzicht auf Rechte, die sich aus einem Verstoß gegen eine dieser Bedingungen ergeben, oder die Nichtdurchsetzung einer dieser Bedingungen hindert nicht die spätere Durchsetzung dieser Bedingung oder die Ausübung von Rechten, die sich aus diesem Verstoß ergeben, und gilt nicht als a Verzicht auf Rechte, die sich aus einer späteren Verletzung ergeben.

e) Jede Bestimmung dieser Bedingungen, die von einem Gericht für ungültig befunden wird, ist abtrennbar und gilt in dem Umfang, der zur Verhinderung einer solchen Ungültigkeit erforderlich ist, als von diesen Bedingungen ausgenommen und jede Haftung, die andernfalls ausgeschlossen oder beschränkt worden wäre, gilt dennoch unterliegen den übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.

f) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Mitteilungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen, Verpflichtungen und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich zwischen den Parteien.

g) Alle Rechte Dritter sind ausgeschlossen und Dritte haben keine Rechte zur Durchsetzung des Vertrages.

h) Dieser Vertrag unterliegt englischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien erklären sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Angelegenheiten oder Streitigkeiten zu unterwerfen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben (ob vertraglich oder aus unerlaubter Handlung Natur oder sonstiges).

i) Die Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam, ungeachtet dessen, dass die Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag erfüllt oder erfüllt wurden.

j) Wir haben das Recht, den Vertrag zu ändern, indem wir Sie innerhalb von 7 Tagen schriftlich über eine solche Änderung informieren.

k) Sie dürfen den Vertrag oder Rechte daraus nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten.

15) VERBRAUCHERKREDITGESETZ

a) Anstellungen an Einzelpersonen oder Personengesellschaften von 3 Personen oder weniger (oder andere Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit) dürfen nicht länger als 3 Monate dauern. Sie müssen die Ausrüstung am oder vor dem letzten Tag dieser dreimonatigen Frist an uns zurücksenden. Diese Klausel gilt nicht, wenn Sie die Ausrüstung ganz oder hauptsächlich für geschäftliche Zwecke mieten und die Summe der Gebühren 25.000 £ übersteigt.

16) VERBRAUCHER – WIDERRUFSRECHT Diese Klausel gilt nur für Verbraucher
a) Wenn Sie ein Verbraucher sind und Ihre Bestellung außerhalb unserer Räumlichkeiten aufgegeben haben, haben Sie ein gesetzliches Recht, einen Vertrag während der unten in Ziffer 16c festgelegten Frist zu kündigen. Das bedeutet, dass Sie uns während des relevanten Zeitraums, wenn Sie Ihre Meinung ändern oder aus anderen Gründen entscheiden, dass Sie ein Produkt oder eine Ausrüstung nicht behalten möchten, uns über Ihre Entscheidung informieren können, den Vertrag zu kündigen und eine Rückerstattung zu erhalten. Beratung über Ihr gesetzliches Recht, den Vertrag zu kündigen, ist bei Ihrem örtlichen Citizens‘ Advice Bureau oder Trading Standards Office erhältlich.

b) Ihr Widerrufsrecht gilt nicht für Produkte oder Geräte, die nach Ihren Vorgaben maßgefertigt wurden.

c) Ihr gesetzliches Recht, einen Vertrag zu kündigen, beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, an dem der Vertrag zwischen uns zustande kommt. Wenn die Produkte bereits an Sie geliefert wurden, haben Sie eine Widerrufsfrist von 7 (sieben) Werktagen, beginnend am Tag nach dem Tag, an dem Sie die Produkte erhalten haben. Wenn Sie Ausrüstung gemietet oder Dienstleistungen bestellt haben, haben Sie eine Frist von 7 (sieben) Werktagen ab dem Datum, an dem der Vertrag zwischen uns geschlossen wird, es sei denn, der Mietzeitraum oder die Dienstleistungen haben mit Ihrer Zustimmung begonnen, in diesem Fall endet Ihr Widerrufsrecht wenn der Mietzeitraum oder die Dienstleistungen beginnen. Werktage bedeutet, dass Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage nicht in diesen Zeitraum eingerechnet werden.

d) Um einen Vertrag zu kündigen, müssen Sie uns schriftlich per E-Mail an web@alevoibuildings.de oder per Post an Malakkastraat 51 3199 LK Maasvlakte – Rotterdam kontaktieren. Möglicherweise möchten Sie eine Kopie Ihrer Stornierungsbenachrichtigung für Ihre eigenen Unterlagen aufbewahren. Wenn Sie uns Ihre Widerrufserklärung per E-Mail oder per Post zukommen lassen, so wird Ihre Widerrufserklärung an dem Tag wirksam, an dem Sie uns die E-Mail gesendet oder den Brief an uns abgeschickt haben.

e) Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung des Preises, den Sie für die Produkte bezahlt haben, oder aller Mietgebühren und aller anwendbaren Liefergebühren, die Sie bezahlt haben. Wir werden die Ihnen zustehende Rückerstattung so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag bearbeiten, an dem Sie uns die Kündigung wie in Klausel 16d beschrieben mitgeteilt haben. Wenn Sie die Produkte oder Geräte an uns zurückgesendet haben, weil sie fehlerhaft oder falsch beschrieben waren, lesen Sie bitte Abschnitt 16f.

f) Wenn Sie die Produkte oder Geräte gemäß dieser Klausel 16 an uns zurückgesendet haben, weil sie fehlerhaft oder falsch beschrieben sind, erstatten wir den Preis für ein fehlerhaftes Produkt oder die Mietgebühren vollständig, alle anfallenden Liefergebühren und alle angemessenen Kosten Sie entstehen bei der Rücksendung des Artikels an uns.

g) Wir erstatten Ihnen den Betrag auf die von Ihnen zur Zahlung verwendete Kredit- oder Debitkarte zurück.

h) Wenn die Produkte oder Ausrüstung an Sie geliefert wurden:

ich. Nach unserer Wahl werden wir Sie bitten, die Produkte oder Geräte an uns zurückzusenden, oder wir holen die Produkte oder Geräte an der Adresse ab, an die sie geliefert wurden. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen geeigneten Abholtermin zu vereinbaren;

ii. Sofern die Produkte oder Geräte nicht fehlerhaft oder nicht wie beschrieben sind (siehe in diesem Fall Ziffer 16f), tragen Sie die Kosten für die Rücksendung der Produkte oder Geräte an uns oder für die Abholung der Produkte oder Geräte durch uns. Wir berechnen unsere Standard-Sammelkosten für die Abholung von Produkten oder Geräten;

iii. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Produkte oder Geräte in Ihrem Besitz zu halten und die Produkte oder Geräte angemessen zu behandeln, solange sie sich in Ihrem Besitz befinden.

i) Einzelheiten zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht und eine Erläuterung zu dessen Ausübung finden Sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung.

j) Als Verbraucher haben Sie immer gesetzliche Rechte in Bezug auf Produkte oder Geräte, die fehlerhaft oder nicht wie beschrieben sind. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Rückgaberichtlinie in dieser Klausel 16 nicht berührt. Beratung zu Ihren gesetzlichen Rechten erhalten Sie von Ihrem örtlichen Citizens‘ Advice Bureau oder Trading Standards Office.

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